Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
Gültig ab 01.01.2010
1. Allgemeines
1.1 Im geschäftlichen Verkehr zwischen Automatentechnik CZERNOCH e.U. und deren Vertragspartnern (Käufern und Verkäufern) gelten nur diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers oder Verkäufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
2. Vertragsverhältnis
2.1 Schriftliche Mitteilungen, Anbote und Bestellungen (auch mittels Telefax oder E-Mail) des Verkäufers an Automatentechnik CZERNOCH e.U. gelten als Angebot zum Vertragsabschluß und sind für diesen auch ohne Annahmeerklärung durch Automatentechnik CZERNOCH e.U. für zumindest 3 Monate verbindlich.
2.2 Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir die schriftliche Auftragsbestätigung versendet oder die Lieferung tatsächlich durchgeführt haben.
2.3 Angebote von Automatentechnik CZERNOCH e.U. erfolgen schriftlich (auch mittels Telefax oder E-Mail). An dieses Angebot ist Automatentechnik CZERNOCH e.U. 14 Tage ab Absendung gebunden.
2.4 Anbote verstehen sich immer exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Kunde kann dieses Angebot schriftlich (auch mittels Telefax oder E-Mail) annehmen.
2.5 Lieferfristen sind unverbindlich, Fixgeschäfte und verbindliche Liefertermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Automatentechnik CZERNOCH e.U. selbst nicht rechtzeitig von ihren Lieferanten beliefert wird, bei höherer Gewalt, Arbeitsunfällen, insbesondere Streik und Aussperren, sowie weiteren von Automatentechnik Czernoch e.U. nicht zu vertretenden Umständen.
3. Preise
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Euro 150.- „frei Haus“. Diese Regelung gilt nur im Inland.
3.2 Unter Euro 150.- darf ein Mindermengenzuschlag in der Höhe von Euro 10,- netto verrechnet werden.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3.4 Maßgebend sind die am Tage der Ausführung des Auftrages gültigen Preislisten.
3.5 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.6 Allfällige aus Anlass des Versandes entstehende Import- und Exportkosten sowie alle sonstigen Gebühren, Kosten und Abgaben gehen stets zu Lasten des Kunden.
4. Gefahrtragung
4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „frei Haus“ vereinbart.
4.2. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
4.3 Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Die Versendung der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers.
5. Folgen von Pflichtverletzungen
5.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, unverzüglich der Automatentechnik CZERNOCH e.U. eine Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer dies, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei ordnungsmäßiger Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen: andernfalls gilt die Ware auch in Anbetracht dieses Mangels als genehmigt.
5.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die Automatentechnik CZERNOCH e.U. nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt Automatentechnik CZERNOCH e.U. die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.
5.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
5.4 Automatentechnik CZERNOCH e.U. kommt mit ihren Leistungen nicht in Verzug, wenn die verspätete Leistung auf folgenden Ereignisse zurückzuführen ist und wir diese Ereignisse nicht zu vertreten haben:
(a) unvorhergesehener Produktionsausfall oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung
(b) höhere Gewalt, insbesondere die Folgen von Terroranschlägen, Streik, Aussperrung oder
(c) ähnliche unvorhersehbare Ereignisse.
6. Verlängerung der Lieferzeit
6.1 Verhindern eine bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt, Streik oder Aussperrung, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung oder andere von Automatentechnik CZERNOCH e.U. nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unserer Lieferpflicht, so verlängert sich die Lieferzeit so lange, wie das entsprechende Leistungsverhältnis andauert, maximal jedoch um zwei Monate. Nach Ablauf dieser Frist ist Automatentechnik CZERNOCH e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6.2 Dem Käufer stehen in diesem Fall keine Entschädigungsansprüche zu.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Automatentechnik CZERNOCH e.U. behält sich das Eigentum an der Ware bis zur Bezahlung aller bei Lieferung offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.
7.2 Wird die Automatentechnik CZERNOCH e.U. gelieferte Vorbehaltsware mit im fremden Eigentum stehender Ware vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren im Zeitpunkt der Vermischung zu.
7.3 Der Käufer darf die Waren im ordnungsmäßigen Geschäftsgang weiter veräußern. Er tritt schon hiermit die sich aus einer solchen Weiterveräußerung ergebenden Forderungen gegen seine Abnehmer(in) voller Höhe, also nicht nur dem anteiligen Warenwert, an Automatentechnik CZERNOCH e.U. ab. Diese Abtretung nehmen wir hiermit an.
7.4 Der Käufer ist nur solange zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
7.5 Soweit im Empfängerland eine so weit gehende Regelung des Eigentumsvorbehalts nicht möglich ist, bleibt die gelieferte Ware jedenfalls bis zu ihrer vollen Bezahlung im Eigentum von Automatentechnik CZERNOCH e.U.
7.6 Der Käufer verpflichtet sich, Automatentechnik CZERNOCH e.U. sofort zu benachrichtigen, falls deren Vorbehaltsware von dritter Seite gepfändet oder in sonstiger Weise in Anspruch genommen wird bzw. eine solche Maßnahme angekündigt oder zu erwarten ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist dem Käufer nicht gestattet. Übersteigt der Wert der von Automatentechnik CZERNOCH e.U. gegebenen Sicherheit die Höhe der zu sichernden Forderung um 10% verpflichtet sich Automatentechnik CZERNOCH e.U., auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten freizugeben.
8.Gewährleistung und Schadenersatz
8.1 Gewährleistung wird nach unserer Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder Wandlung geleistet.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich die Untersuchung der Ware hinsichtlich Qualität und Quantität in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anlieferung der Ware gemäß § 377 HGB durchzuführen. Festgestellte Mängel sind uns unverzüglich ab Kenntnis, unter Bekanntgabe von Art und Umfang derselben schriftlich anzuzeigen.
8.3 Wird ein Mangel nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Von uns nicht genehmigte Veränderungen an der Kaufsache, unsachgemäße Lagerung oder Verarbeitung etc. bewirken den Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche.
8.4 Gebrauchte Waren sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Automatentechnik CZERNOCH e.U. haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne und haftet überdies nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einvernehmlich und ausdrücklich wird die Haftung bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.5 Nimmt der Käufer die kaufgegenständliche Ware nicht ab, sind wir berechtigt wahlweise auf Annahme zu bestehen oder 30 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadens- und Aufwandersatz zu verlangen, wobei das Recht vorbehalten bleibt höhere Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
9. Zahlung und Zahlungsverzug
9.1 Der Käufer verpflichtet sich, die vereinbarten Zahlungskonditionen fristgerecht einzuhalten.
9.2 Der Käufer gerät ab dem darauffolgenden Tag nach Überschreitung des vereinbarten Zahlungsziels mit seinen Zahlungskonditionen in Verzug. Pro erfolgter Mahnung verpflichtet sich der Käufer EUR 35,- zu bezahlen.
9.3 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist Automatentechnik CZERNOCH e.U. berechtigt, einen Verzugszinssatz von 8,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der ÖNB zu verrechnen und der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderungen verbundenen Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen, Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen.
9.4 Liegt Zahlungsverzug vor oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu beeinträchtigen, ist Automatentechnik CZERNOCH e.U. berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen, dies gilt auch bei anders lautender Zahlungsvereinbarung.
9.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten sind. Ferner ist er zu einer Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn es auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.
10. Persönliche Daten des Käufers
10.1 Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden - und erteilt seine Zustimmung - dass seine personen-, firmen- bzw. vertragsbezogenen Daten automationsunterstützt gespeichert, erhoben, übermittelt, verarbeitet und verwendet werden und diese allfälligen Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellt werden.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, Automtentechnik CZERNOCH e.U. Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
10.3 Der Kunde erklärt sich weiters einverstanden von Automatentechnik CZERNOCH e.U. über allfällige Preisänderungen, Neuheiten und dergleichen via Telefax, Email oder Post informiert zu werden und akzeptiert ausdrücklich allfällige Werbezusendungen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1 Erfüllungsort der Auftragsdurchführung und der Zahlungsverpflichtung des Käufers ist der Sitz und Gerichtsbezirk von Automatentechnik CZERNOCH e.U.
11.2 Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit.
11.3 Die als unwirksam aufgehobene oder nichtige Bestimmung des Vertrages wird durch eine den wirtschaftlichen Intentionen am nächsten kommenden Bestimmung ersetzt werden, und hat die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
11.4 Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.